Sozialtarifvertrag (STV) oder Sozialplan: Wo liegt da der Unterschied?
am Beispiel von "Hugendubel"
Auch für AlphaTecc eine Option!!!!
Zunächst
einmal müssen sich ein Sozialtarifvertrag oder ein betrieblicher
Sozialplan inhaltlich nicht voneinander unterscheiden. Prinzipiell kann
in beiden das gleiche geregelt werden. Übrigens hat das
Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich entschieden, dass alle Dinge, die
man typischerweise in einem Sozialplan vereinbart (Abfindungen,
Versetzungen, Qualifizierungen etc.) eben auch tariffähig sind.Kommen
wir nun darauf zu sprechen, warum STV und Sozialplan dennoch zwei Paar
Stiefel sind. Das liegt zum einen daran, mit wem der Arbeitgeber die
Vereinbarungen trifft. Bei einem Tarifvertrag ist dies immer die
Gewerkschaft (im Falle von Hugendubel also ver.di), beim Sozialplan der
örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat.
Damit
sind wir auch schon beim Kernproblem angelangt, nämlich der Frage der
Durchsetzbarkeit. Wenn die Geschäftsleitung den Betriebsräten eine so
starke Rolle zuweist, ehrt das sicherlich unsere Interessenvertretungen.
Aber ausgerechnet in allen Fragen, die mit der wirtschaftlichen Lage
eines Unternehmens zu tun haben, also dort, wo letztlich über die
Arbeitsplätze entschieden wird, billigt der Gesetzgeber dem Betriebsrat
nur relativ schwache Beteiligungsrechte zu. Da gibt es überhaupt nichts
zu beschönigen. Will z.B. ein Arbeitgeber einen Betrieb schließen, kann
das auf rechtlichem Wege durch den BR kaum verhindert werden. In einem
Sozialplan geht es dann regelmäßig nur noch darum, die Folgen des
Arbeitsplatzverlustes abzumildern.
Kommen
wir nun darauf zu sprechen, warum STV und Sozialplan dennoch zwei Paar
Stiefel sind. Das liegt zum einen daran, mit wem der Arbeitgeber die
Vereinbarungen trifft. Bei einem Tarifvertrag ist dies immer die
Gewerkschaft (im Falle von Hugendubel also ver.di), beim Sozialplan der
örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat.
In
manchen Fällen kann es sogar Streit darüber geben, ob trotz größerem
Arbeitsplatz - Abbau überhaupt ein Sozialplan abgeschlossen werden muss
und Abfindungen zu zahlen sind. Dann wird es für Betriebsräte nochmals
schwerer, gute Regelungen für die Betroffenen durchzusetzen.
Ein
Sozialtarifvertrag ist natürlich auch kein Allheilmittel. Aber ver.di
stehen eben andere Mittel zu Gebote als dem Betriebsrat. Dieser darf
nicht zu Aktionen und Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen, wenn er etwas
erreichen will. Unsere Gewerkschaft hingegen schon. Ist der Arbeitgeber
also nicht willens, überhaupt Verhandlungen aufzunehmen oder weigert
sich, bestimmte Forderungen zu akzeptieren, kann man ihn zum Abschluss
eines Sozialtarifvertrags auf politischem Wege zwingen.
Auch
ein Sozialplan ist erzwingbar, und zwar über eine sog.
„Einigungsstelle“. Unter dem Vorsitz eines neutralen Dritten (zumeist
ist dies ein Arbeitsrichter) versuchen die Betriebsparteien, sich zu
verständigen). Das hat der Nürnberger Betriebsrat in diesem Jahr mit
Erfolg gemacht. Mögliche Einschränkung siehe oben.
Was
heißt das nun bezogen auf das neue Angebot der Geschäftsleitung von
Hugendubel, den zum 31.12.2010 auslaufenden Sozialplan um zwei Jahre zu
verlängern, wie im letzten Aushang mitgeteilt wurde?
Unser
Arbeitgeber will freiwillig einen Sozialplan unterschreiben, obwohl es
im Augenblick keinen konkreten Anlass (Schließungen, weiteres
Outsourcing) gibt. Freiwillig hört sich gut an, heißt aber auch, er muss
es nicht tun. Und bedeutet damit, dass ein Weg über die Einigungsstelle
verschlossen bliebe.
Den
Sozialplan aus 2009 einfach weitergelten zu lassen, kann nicht die
Lösung sein. Dann bliebe es im Falle von Kündigungen bei zu niedrigen
Abfindungen, dann gäbe es keine Regelungen zur Option Kurzarbeit, zur
Zumutbarkeit neuer Arbeitsplätze oder zu Hilfen beim Umzug.
Gut,
dass sich die Geschäftsleitung bewegt. Wenn wir aber mehr Sicherheit
wollen, müssen wir auch mehr dafür tun. Lasst uns deshalb weiter für
einen – Sozialtarifvertrag kämpfen!
Zusatzinformation:
Zusatzinformation:
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Bei
personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat zahlreiche Mitwirkungs-
und Beteiligungsrechte. Zu den personellen Angelegenheiten zählen Dinge
wie Umgruppierungen, Einstellungen und Kündigung.
Allerdings muss beachtet werden, dass Massenentlassungen, geplante Stilllegungen und eine Verlagerung des Betriebes nicht zu den personellen Einzelmaßnahmen zählen.
All diese Dinge gehören zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten und hier hat der Betriebsrat die geringste Mitbestimmung. Da es um unternehmerische Entscheidungen geht, sind diese Rechte begrenzt und können grundsätzlich vom Betriebsrat nicht verhindert werden.
Ihm bleiben in diesen Fällen nur Beratungsmöglichkeiten und letztendlich die Verhandlung über einen Sozialplan.
Der Sozialtarifvertrag greift genau in solchen Krisensituationen, wie Filial- und Abteilungsschließungen oder gar einer Kündigungswelle!
Allerdings muss beachtet werden, dass Massenentlassungen, geplante Stilllegungen und eine Verlagerung des Betriebes nicht zu den personellen Einzelmaßnahmen zählen.
All diese Dinge gehören zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten und hier hat der Betriebsrat die geringste Mitbestimmung. Da es um unternehmerische Entscheidungen geht, sind diese Rechte begrenzt und können grundsätzlich vom Betriebsrat nicht verhindert werden.
Ihm bleiben in diesen Fällen nur Beratungsmöglichkeiten und letztendlich die Verhandlung über einen Sozialplan.
Der Sozialtarifvertrag greift genau in solchen Krisensituationen, wie Filial- und Abteilungsschließungen oder gar einer Kündigungswelle!
DANKE an Hugendubel!
Wenn ich das alles hier lese, dann können wir froh sein, dass wir einen Betriebsrat haben, sonst würden wir wohl leer ausgehen oder? Bitte nicht falsch verstehen, aber so langsam dämmerts mir auch und wie Recht unser Betriebsrat mit allem hatte. Man was für eine Verarsche und Hinhalte die ML mit uns machen, ich bin so enttäuscht wie man mit uns Mitarbeitern umgeht.
AntwortenLöschenStimmt genau, ohne Betriebsrat gäbe es keinen Interessenausgleich, keinen Sozialplan und keinen Sozialtarifvertrag!
AntwortenLöschenDer Sozialtarifvertrag gilt natürlich nur für Gewerkschaftsmitglieder, denn den handelt die Gewerkschaft mit dem AG aus, die ja bekanntlich mehr Druckmittel zur Verfügung hat als der BR. Das hat zur Folge, dass man für die MA wesentlich höhere Abfindungen und bessere Nachteilsausgleiche verhandeln kann als im Sozialplan.
Und ohne Betriebsrat kann der AG dem MA ohne Probleme kündigen, denn eine vorherige Anhörung durch den Betriebsrat ist nicht gegeben. Der BR sollte Kündigungen immer widersprechen, denn dieser Widerspruch ist ganz entscheidend bei einer späteren Kündigungsschutzklage! Zum einen beeinflusst dieser den Richterspruch gravierend und zum anderen hat der MA Anspruch auf weiterhin fortlaufende Lohnzahlung bis zum Ende des Gerichtsprozesses. Ohne BR steht ihm dies erst einmal nicht zu und der MA kann vorerst Arbeitslosengeld beantragen.
Mein Rat: Werde Gewerkschaftsmitglied, denn jetzt gehts auch um deine Existenz!
Wie schauts eigentlich in den anderen Alphatecc-Betrieben aus, die haben doch das gleiche Problem. Wie regelt das der Betriebsrat für die Mitarbeiter?
AntwortenLöschenIch frage nicht umsonst,ich mache mir ernsthaft Sorgen um die Kollegen, denn unser Betriebsrat arbeitet ja mit der Gewerkschaft zusammen aber in den anderen Häusern ist das nicht gewünscht von deren Betriebsräten. Ich hoffe nicht, dass die das alleine schaffen wollen, denn dazu fehlt es den BR´s an Wissen und Erfahrung!
Das weiß ich von unserem Betriebsrat, nicht dass die leer ausgehen und alles in 4 Wochen abgewickelt haben für die Mitarbeiter, so wie es die Geschäftsführung sich wünscht.
Was die wollen das echt alleine regeln ohne Hilfe von Gewerkschaft und Rechtsbeistand....oh meine Güte!
AntwortenLöschenHoffentlich wachen die auf und die Belegschaft macht Druck das dies nicht passiert!
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um einen Sozialtarifvertrag zu bekoemmen in unserem Fall?
Löschenein Kollege vom Alphatecc Weinstadt
Den Sozialtarifvertrag verhandelt die Gewerkschaft Verdi mit dem Arbeitgeber. Er regelt die Folgen für die betroffenen AN sozialverträglich, die bei einer Betriebsänderung entstehen: Er ist ein Tarifvertrag,in dem das Ob und das Wie einer von einem Unternehmen geplanten Betriebsänderung sowie der Ausgleich eventueller mit der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundener Nachteile geregelt wird.
LöschenIn unserem Fall betrifft das die Umstrukturierung aufgrund der Flächenverkleinerung und dem Personalabbau. Auch die zu verbleibenden Mitarbeiter, die die nicht gekündigt werden, haben erhebliche Nachteile aufgrund der Umstrukturierung zu befürchten z.B. Änderungsverträge, die natürlich wesentlich schlechter sind, denn wir sollen ja in allen Abteilungen flexibel einsetzbar sein, verbunden mit schlechteren AZ und was ist wenn mal jemand krank wird oder Urlaub hat bei dem bissl Personal....und und und. Und wenn ihr nach der Abschmelze wieder zum Verkauf steht, denn die Chancen einen Käufer zu finden (falls man ihn nicht schon gefunden hat),sind wesentlich höher mit weniger und billigerem Personal, dann werdet ihr wieder gekündigt oder bekommt noch schlechtere Arbeitsverträge.
Deshalb wichtigste Voraussetzung für den Sozialtarifvertrag: Gewerkschaftsmitglied sein! Und das sollten auch möglichst viele MA in eurem Betrieb sein! Und ihr solltet natürlich bereit sein für Euch zu kämpfen, ihr habt nämlich nichts mehr zu verlieren!
Tipp: Ruft bei Eurer Gewerkschaft Verdi an und erläutert mal Eure Situation, die helfen euch ganz bestimmt, auch wenn ihr keine Mitgliedschaft habt, bekommt ihr guten Rat!
Ohne Rechtsbeistand (Anwalt) und ohne Sachverständigen kann Euer Betriebsrat nicht viel für die Belegschaft erreichen und einen ordentlichen Nachteilsausgleich für Euch verhandeln! Wir bezweifeln, dass Euer BR sich Hilfe von Experten holt, was in diesem Fall seine Pflicht und sein Gutes Recht wäre!
Also nehmt ihr es in die Hand oder macht Druck beim BR, denn der BR ist EURE Interessenvertretung! Der BR muß mit Euch zusammenarbeiten und beraten, Euch über alles aufklären und abstimmen!
Für Fragen stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung!
Euer Infoblog-Team