Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Elektrohändler Alpha Tecc in Forchheim transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.



Euer / Ihr ver.di-Infoblog-Team



Freitag, 24. Mai 2013

Sozialtarifvertrag (STV) oder Sozialplan: Wo liegt da der Unterschied? 

am Beispiel von "Hugendubel"

Auch für AlphaTecc eine Option!!!!


Zunächst einmal müssen sich ein Sozialtarifvertrag oder ein betrieblicher Sozial­plan inhaltlich nicht voneinander unterscheiden. Prinzipiell kann in beiden das gleiche geregelt werden. Übrigens hat das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich entschieden, dass alle Dinge, die man typischerweise in einem Sozialplan verein­bart (Abfindungen, Versetzungen, Qualifizierungen etc.) eben auch tariffähig sind.Kommen wir nun darauf zu sprechen, warum STV und Sozialplan dennoch zwei Paar Stiefel sind. Das liegt zum einen daran, mit wem der Arbeitgeber die Vereinbarungen trifft. Bei einem Tarifvertrag ist dies immer die Gewerkschaft (im Falle von Hugendubel also ver.di), beim Sozialplan der örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat. 
Damit sind wir auch schon beim Kernproblem angelangt, nämlich der Frage der Durchsetzbarkeit. Wenn die Geschäftsleitung den Betriebsräten eine so starke Rolle zuweist, ehrt das sicherlich unsere Interessenvertretungen. Aber ausgerechnet in allen Fragen, die mit der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu tun haben, also dort, wo letztlich über die Arbeitsplätze entschieden wird, billigt der Gesetzgeber dem Betriebsrat nur relativ schwache Beteiligungsrechte zu. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Will z.B. ein Arbeitgeber einen Betrieb schließen, kann das auf rechtlichem Wege durch den BR kaum verhindert werden. In einem Sozialplan geht es dann regelmäßig nur noch darum, die Folgen des Arbeitsplatzverlustes abzumildern.
Kommen wir nun darauf zu sprechen, warum STV und Sozialplan dennoch zwei Paar Stiefel sind. Das liegt zum einen daran, mit wem der Arbeitgeber die Vereinbarungen trifft. Bei einem Tarifvertrag ist dies immer die Gewerkschaft (im Falle von Hugendubel also ver.di), beim Sozialplan der örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat. 
In manchen Fällen kann es sogar Streit darüber geben, ob trotz größerem Arbeitsplatz - Abbau überhaupt ein Sozialplan abgeschlossen werden muss und Abfindungen zu zahlen sind. Dann wird es für Betriebsräte nochmals schwerer, gute Regelungen für die Betroffenen durchzusetzen. 
Ein Sozialtarifvertrag ist natürlich auch kein Allheilmittel. Aber ver.di stehen eben andere Mittel zu Gebote als dem Betriebsrat. Dieser darf nicht zu Aktionen und Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen, wenn er etwas erreichen will. Unsere Gewerkschaft hingegen schon. Ist der Arbeitgeber also nicht willens, überhaupt Verhandlungen aufzunehmen oder weigert sich, bestimmte Forderungen zu akzeptieren, kann man ihn zum Abschluss eines Sozialtarifvertrags auf politischem Wege zwingen.
Auch ein Sozialplan ist erzwingbar, und zwar über eine sog. „Einigungsstelle“. Unter dem Vorsitz eines neutralen Dritten (zumeist ist dies ein Arbeitsrichter) versuchen die Betriebsparteien, sich zu verständigen). Das hat der Nürnberger Betriebsrat in diesem Jahr mit Erfolg gemacht. Mögliche Einschränkung siehe oben.
Was heißt das nun bezogen auf das neue Angebot der Geschäftsleitung von Hugendubel, den zum 31.12.2010 auslaufenden Sozialplan um zwei Jahre zu verlängern, wie im letzten Aushang mitgeteilt wurde?
Unser Arbeitgeber will freiwillig einen Sozialplan unterschreiben, obwohl es im Augenblick keinen konkreten Anlass (Schließungen, weiteres Outsourcing) gibt. Freiwillig hört sich gut an, heißt aber auch, er muss es nicht tun. Und bedeutet damit, dass ein Weg über die Einigungsstelle verschlossen bliebe.
Den Sozialplan aus 2009 einfach weitergelten zu lassen, kann nicht die Lösung sein. Dann bliebe es im Falle von Kündigungen bei zu niedrigen Abfindungen, dann gäbe es keine Regelungen zur Option Kurzarbeit, zur Zumutbarkeit neuer Arbeitsplätze oder zu Hilfen beim Umzug.
Gut, dass sich die Geschäftsleitung bewegt. Wenn wir aber mehr Sicherheit wollen, müssen wir auch mehr dafür tun. Lasst uns deshalb weiter für einen – Sozialtarifvertrag kämpfen!

Zusatzinformation: 
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates 
Bei personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat zahlreiche Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Zu den personellen Angelegenheiten zählen Dinge wie Umgruppierungen, Einstellungen und Kündigung.
Allerdings muss beachtet werden, dass Massenentlassungen, geplante Stilllegungen und eine Verlagerung des Betriebes nicht zu den personellen Einzelmaßnahmen zählen.
All diese Dinge gehören zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten und hier hat der Betriebsrat die geringste Mitbestimmung. Da es um unternehmerische Entscheidungen geht, sind diese Rechte begrenzt und können grundsätzlich vom Betriebsrat nicht verhindert werden.
Ihm bleiben in diesen Fällen nur Beratungsmöglichkeiten und letztendlich die Verhandlung über einen Sozialplan.
Der Sozialtarifvertrag greift genau in solchen Krisensituationen, wie Filial- und Abteilungsschließungen oder gar einer Kündigungswelle!
DANKE an Hugendubel!

6 Kommentare:

  1. Wenn ich das alles hier lese, dann können wir froh sein, dass wir einen Betriebsrat haben, sonst würden wir wohl leer ausgehen oder? Bitte nicht falsch verstehen, aber so langsam dämmerts mir auch und wie Recht unser Betriebsrat mit allem hatte. Man was für eine Verarsche und Hinhalte die ML mit uns machen, ich bin so enttäuscht wie man mit uns Mitarbeitern umgeht.

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  2. Stimmt genau, ohne Betriebsrat gäbe es keinen Interessenausgleich, keinen Sozialplan und keinen Sozialtarifvertrag!
    Der Sozialtarifvertrag gilt natürlich nur für Gewerkschaftsmitglieder, denn den handelt die Gewerkschaft mit dem AG aus, die ja bekanntlich mehr Druckmittel zur Verfügung hat als der BR. Das hat zur Folge, dass man für die MA wesentlich höhere Abfindungen und bessere Nachteilsausgleiche verhandeln kann als im Sozialplan.

    Und ohne Betriebsrat kann der AG dem MA ohne Probleme kündigen, denn eine vorherige Anhörung durch den Betriebsrat ist nicht gegeben. Der BR sollte Kündigungen immer widersprechen, denn dieser Widerspruch ist ganz entscheidend bei einer späteren Kündigungsschutzklage! Zum einen beeinflusst dieser den Richterspruch gravierend und zum anderen hat der MA Anspruch auf weiterhin fortlaufende Lohnzahlung bis zum Ende des Gerichtsprozesses. Ohne BR steht ihm dies erst einmal nicht zu und der MA kann vorerst Arbeitslosengeld beantragen.

    Mein Rat: Werde Gewerkschaftsmitglied, denn jetzt gehts auch um deine Existenz!

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  3. Wie schauts eigentlich in den anderen Alphatecc-Betrieben aus, die haben doch das gleiche Problem. Wie regelt das der Betriebsrat für die Mitarbeiter?

    Ich frage nicht umsonst,ich mache mir ernsthaft Sorgen um die Kollegen, denn unser Betriebsrat arbeitet ja mit der Gewerkschaft zusammen aber in den anderen Häusern ist das nicht gewünscht von deren Betriebsräten. Ich hoffe nicht, dass die das alleine schaffen wollen, denn dazu fehlt es den BR´s an Wissen und Erfahrung!
    Das weiß ich von unserem Betriebsrat, nicht dass die leer ausgehen und alles in 4 Wochen abgewickelt haben für die Mitarbeiter, so wie es die Geschäftsführung sich wünscht.

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  4. Was die wollen das echt alleine regeln ohne Hilfe von Gewerkschaft und Rechtsbeistand....oh meine Güte!

    Hoffentlich wachen die auf und die Belegschaft macht Druck das dies nicht passiert!

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    1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um einen Sozialtarifvertrag zu bekoemmen in unserem Fall?

      ein Kollege vom Alphatecc Weinstadt

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    2. Den Sozialtarifvertrag verhandelt die Gewerkschaft Verdi mit dem Arbeitgeber. Er regelt die Folgen für die betroffenen AN sozialverträglich, die bei einer Betriebsänderung entstehen: Er ist ein Tarifvertrag,in dem das Ob und das Wie einer von einem Unternehmen geplanten Betriebsänderung sowie der Ausgleich eventueller mit der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundener Nachteile geregelt wird.
      In unserem Fall betrifft das die Umstrukturierung aufgrund der Flächenverkleinerung und dem Personalabbau. Auch die zu verbleibenden Mitarbeiter, die die nicht gekündigt werden, haben erhebliche Nachteile aufgrund der Umstrukturierung zu befürchten z.B. Änderungsverträge, die natürlich wesentlich schlechter sind, denn wir sollen ja in allen Abteilungen flexibel einsetzbar sein, verbunden mit schlechteren AZ und was ist wenn mal jemand krank wird oder Urlaub hat bei dem bissl Personal....und und und. Und wenn ihr nach der Abschmelze wieder zum Verkauf steht, denn die Chancen einen Käufer zu finden (falls man ihn nicht schon gefunden hat),sind wesentlich höher mit weniger und billigerem Personal, dann werdet ihr wieder gekündigt oder bekommt noch schlechtere Arbeitsverträge.

      Deshalb wichtigste Voraussetzung für den Sozialtarifvertrag: Gewerkschaftsmitglied sein! Und das sollten auch möglichst viele MA in eurem Betrieb sein! Und ihr solltet natürlich bereit sein für Euch zu kämpfen, ihr habt nämlich nichts mehr zu verlieren!

      Tipp: Ruft bei Eurer Gewerkschaft Verdi an und erläutert mal Eure Situation, die helfen euch ganz bestimmt, auch wenn ihr keine Mitgliedschaft habt, bekommt ihr guten Rat!

      Ohne Rechtsbeistand (Anwalt) und ohne Sachverständigen kann Euer Betriebsrat nicht viel für die Belegschaft erreichen und einen ordentlichen Nachteilsausgleich für Euch verhandeln! Wir bezweifeln, dass Euer BR sich Hilfe von Experten holt, was in diesem Fall seine Pflicht und sein Gutes Recht wäre!
      Also nehmt ihr es in die Hand oder macht Druck beim BR, denn der BR ist EURE Interessenvertretung! Der BR muß mit Euch zusammenarbeiten und beraten, Euch über alles aufklären und abstimmen!

      Für Fragen stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung!

      Euer Infoblog-Team

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